Nach einem Todesfall stehen Angehörige oft schnell unter Druck: Der Vermieter fragt nach der Wohnungsübergabe, die Miete läuft weiter, und gleichzeitig ist die Verlassenschaft noch nicht abgeschlossen. Wer zu früh räumt, riskiert Ärger mit Miterben. Wer zu lange wartet, zahlt Monate für eine leere Wohnung.

Wann darf eine Verlassenschaft geräumt werden?

In Österreich geht der Nachlass nicht automatisch mit dem Todesfall auf die Erben über. Bis zur Einantwortung durch das Verlassenschaftsgericht besteht die Verlassenschaft als eigenes Vermögen. Die Abwicklung übernimmt ein Notar als Gerichtskommissär, der zunächst die Todesfallaufnahme durchführt.

Praktisch bedeutet das: Vor der Einantwortung sollten Sie nicht eigenmächtig räumen. Möglich ist eine Räumung dann, wenn alle erbantrittserklärten Erben zustimmen oder der Gerichtskommissär die Verfügung freigibt. Klären Sie das immer vorab mit dem zuständigen Notar – ein kurzer Anruf erspart im Zweifel jahrelangen Streit.

Bei überschuldeten Nachlässen oder wenn niemand die Erbschaft antritt, gelten eigene Regeln. Auch hier gibt der Gerichtskommissär Auskunft, wie weiter vorzugehen ist.

Der Mietvertrag läuft weiter

Ein Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod des Mieters. Bei Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, können bestimmte nahe Angehörige unter Voraussetzungen in den Mietvertrag eintreten. Andernfalls muss gekündigt werden – und bis zum Ende der Kündigungsfrist läuft die Miete. Genau deshalb lohnt es sich, die Räumung früh zu planen, sobald die rechtliche Situation geklärt ist.

Vor der Räumung: was Sie sichern sollten

Bevor geräumt wird, sollten Sie systematisch nach Unterlagen suchen: Testament, Sparbücher, Versicherungspolizzen, Kontoauszüge, Pensionsunterlagen, Grundbuchsauszüge, Kfz-Papiere und Schlüssel. Erfahrungsgemäß liegen solche Dokumente selten an einem Ort – häufig verteilt in Schubladen, Kästen, Büchern oder im Nachtkästchen.

Ein seriöses Räumungsunternehmen sucht während der Räumung ebenfalls aktiv danach und übergibt Gefundenes, statt es zu entsorgen. Wir sichern persönliche Dokumente, Fotos und Wertgegenstände grundsätzlich und stimmen die Übergabe mit den Angehörigen ab.

Ablauf einer Nachlassräumung

Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot. Am Räumungstag wird sortiert statt pauschal entsorgt: Verwertbares wird ausgesondert und angerechnet, persönliche Unterlagen werden gesichert, der Rest getrennt entsorgt. Am Ende steht die besenreine Übergabe, auf Wunsch mit Endreinigung, sodass Sie die Wohnung direkt zurückgeben können.

Angehörige müssen dabei nicht anwesend sein. Gerade wenn Erben in einem anderen Bundesland oder im Ausland leben, übernehmen wir nach Schlüsselübergabe komplett und dokumentieren den Ablauf auf Wunsch mit Fotos. Mehr dazu auf der Seite Nachlassräumung.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gerichtskommissär oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.